× Home Humor & Arbeitsplatz
» Workshops & Trainings Humor Workshops für Mitarbeiter
» Tipps für mehr Begeisterung im Job
» Gelotologie * Wissenschaft der Auswirkungen des Lachens
» HUMOR ist der Knopf der verhindert dass uns der Kragen platzt
» Humor Übungen Erfolg lacht * trainieren Sie Ihren Humor
» humorvolle Methoden und Interventionen mit Humor gegen Stress bei der Arbeit
» Spitzenleistungen mit Begeisterung und Humor erzeugen
» Ausgewählte Bücher zum Thema Humor
» Humor-Literatur-Humorliteratur
Humor & Business
» Workshops & Trainings Humortraining Workshops für Führungskräfte
» Mit Humor mehr Spass bei der Arbeit So geht es auch in Ihrer Firma
» Humorforschung in Unternehmen und im privaten Bereich
» Humortherapie, positive Aspekte mit Lachen und Humor
» Therapeutischer Humor * Grundlagen, Beispiele u. Anwendungen
» Wie man mit Humor seine Spannung und seinen Ärger bewältigen kann
» Wie können Sie Humor als Bewältigungsmechanismus für Angst verwenden?
» Humor - Kann dir eine Beratung bei Depressionen helfen
Positive Psychologie
» Lexikon der Positiven Psychologie
» Positive Psychologie und Ihr Platz in der Psychologie
» Rechtliche Grundlagen für Positive Psychologie im Unternehmen
» Betriebliches Gesundheitsmanagement und Positive Psychologie
» Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und Positive Psychologie
» Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und Positive Psychologie
» PERMA + V
» Positive Psychologie im Unternehmen
» Wirtschaftliche Aspekte + Kosten durch psychische Störungen im Betrieb
» Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
» Übungen Positive Psychologie am Arbeitsplatz
» Gesundes Unternehmen - Fragebögen
» Positive Psychologie im Unternehmen - Perspektiven
» Ausgewählte Bücher zum Thema Positive Psychologie
Netzwerk
» Humor am Arbeitsplatz - Coronapandemie
» Illustrator Michael Luz Stuttgart
» Wie geht Karriere trotz Spaß an der Arbeit?
» Mit nachhaltigem Mindset Coaching zum Erfolg
» Reiseziele für Lebensfreude: Entdecken Sie Finnland, Dänemark und Island
» Wirtschaftsclub Stuttgart e.V.
» SEX Sells Schwäbisches Herz Humor Kabarett aus Stuttgart
» CHEERUP-STUTTGART-Smiley
» Ist es legal, 1V LSD zu verkaufen?
Profil & Angebote
» Interaktive Videosprechstunde Lachen Humor Positive Psychologie
» Angebote
» Leistungen (Schnellüberblick)
» Beratungskosten Humor, Humortraining, Humortherapie
Videos Kontakt  
Sie sind hier: Home / Positive Psychologie / Rechtliche Grundlagen für Positive Psychologie im Unternehmen

Rechtliche Grundlagen für Positive Psychologie im Unternehmen

Der Gesetzgeber hat auf den Trend zunehmender Belastungen und den Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsqualität am Arbeitsplatz reagiert und verpflichtet jeden Arbeitgeber, der mindestens einen (auch geringfügig) beschäftigten Mitarbeiter hat, zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Unternehmen und zur Dokumentation dieser Ergebnisse (vgl. ArbSchG, § 3, 4, 5) sowie der Darstellung einer evtl. erforderlichen Lösung.

Gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Arbeit "so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird". In § 5 ArbSchG ist die Pflicht zur Beurteilung psychischer Belastungen und die ggf. erforderliche Abwehr festgelegt.

Weitere rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz finden sich u.a. im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebliche Gesundheitsverordnung (§ 20b SGB V), Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 1, 14 SGB VII), Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 84 SGB IX), Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, Lastenhandhabungsverordnung, Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, DGUV[1] Vorschrift 1 − DGUV Vorschrift 2, Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (BeSchUG), Präventionsgesetz (PrävG)[2] .

Nach DIN EN ISO 10075[3] sind psychische Belastungen alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch einwirken. Diese werden als "weiche" Faktoren bezeichnet.  Die psychischen Faktoren sind bei der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation ein wichtiger von insgesamt 12 Gefährdungsfaktoren (vgl. Bild).

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz - rechtliche Grundlagen

[1] DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
[2] Präventionsschutzgesetz (2015) - Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention
[3] https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A45.pdf?__blob=publicationFile

Rechtliche Situation und finanzielle Folgen bei der Nichtdurchführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen

Es gibt derzeit keine mir bekannte rechtliche Verpflichtung zur Durchführung eines BGM. Aber die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die Umsetzung evtl. erforderlicher Maßnahmen sind rechtlich festgelegt und verbindlich (Baumgarten, Kalg 2017).

Eine Zuwiderhandlung kann nach Grad der Schwere rechtliche und finanzielle Folgen für ein Unternehmen mit sich bringen. Dabei orientiert sich das Strafmaß an der Nichtbeachtung einer Gefahr bei der Arbeit, die die Gesundheit oder gar das Leben des Mitarbeiters gefährdet. Es wird unterschieden zwischen“ vorsätzlichem“ oder „fahrlässigen“ Verhalten. Bei grob fahrlässigem Verhalten drohen den Beteiligten / der Firma bis zu 1.000.000 € als Ordnungswidrigkeiten bzw. eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre, bis hin zur Aussprache eines Berufsverbots, vgl. Bild: Rechtsfolgen - Ordnungswidrigkeiten und Bilder: Rechtsfolgen – Strafrecht

Gefährdungsbeurteilung nicht richtig oder unvollständig - Rechtsfolgen

Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei ordnungsgemäßer Gefährdungsbeurteilung